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LBS-NordOst AG

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Bestellportal rechtsgültiger Gebäudeenergieausweise gemäß GEG

Welchen Energieausweis benötigt mein Gebäude? Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung benötigen Sie entweder einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis. Welcher Energieausweis für welche Immobilie vorgeschrieben ist, regelt das GEG. In der folgenden Grafik erhalten Sie einen Überblick über Ihre erforderliche Ausweisart.




Mit den folgenden Antragsformularen können Sie Energieausweise für Wohngebäude direkt online beantragen oder die Antragsformulare ausdrucken und uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen. Alle Energieausweis-Varianten, bei der die Datenaufnahme vom Antragsteller erfolgt, eignen sich für den Einsatz bei Vermietung oder Verkauf der Immobilie. Bei der für Sie einfachste Art der Energieausweiserstellung erfolgt die komplette Datenaufnahme durch das Bautechnische Büro Hübner Vor-Ort am Gebäude. Hier sind keine Gebäudedaten ihrerseits erforderlich. Gern unterbreiten wir Ihnen für Ihr Objekt ein entsprechendes Angebot. Für die Erstellung eines Energieausweises für ein Nichtwohngebäude nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular auf.



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