Energetische Baubegleitung zu BEG-Fördermaßnahmen (BAFA / KfW) Unsere energetische Baubegleitung wird mit 50% der Honorarkosten gefördert.
Für welche Bauvorhaben ist die geförderte, energetische Baubegleitung bestimmt ?
für energetisch Sanierung als BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) als Zuschuss
für energetische Sanierung als Effizienzhaus (BEG-WG/NWG) als Kredit
Ziel der energetischen Baubegleitung für Sanierungen ist die fachliche Unterstützung des Bauherrn bei der Beantragung der Fördermittel, bei der Planung und Umsetzung sowie bei der Abrechnung und Bestätigung der Fördermaßnahmen nach Durchführung. Wenn Sie für die energetische Gebäudesanierung zum Effizienzhaus (BEG-WG) oder einer BEG-Einzelmaßnahme (BEG-EM) eine Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahmen erhalten möchten, müssen Sie sich gemäß den Förderrichtlinien von einem Energieeffizienz-Experten begleiten lassen!
Je nach Erforderlichkeit Ihrer geförderten Maßnahmen erbringen wir folgende Leistungen:
Mitwirken bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten
Erstellen der Bestätigung zum Antrag für die geplante Effizienzhausstufe (BzA)
Mitwirken bei der Angebotsauswertung energetischer Maßnahmen, eventuelle Weitergabe der Effizienzhaus-Parameter an Fachplaner / ausführende Unternehmer
Vor Ausführung Putzarbeiten/Verkleidungen: Baustellenbegehung(en) und Prüfung energetischer Maßnahmen (Wärmebrücken, Luftdichtheit etc.)
Falls durchgeführt, Überprüfung lüftungstechnischer Maßnahmen sowie der durchgeführten Luftdichtheitsmessung
Überprüfung der eingebauten Materialien auf Übereinstimmung entsprechend Effizienzhausberechnung
Energetisch relevante Gebäudeparameter dem Heizungsbauer zur Dimensionierung der Heizungsanlage übergeben, Nachweis hydraulischer Abgleich überprüfen, Übergabe Anlagentechnik überprüfen
Energetische Fachplanung und Baubegleitung dokumentieren
Förderfähige Maßnahmen nach Vorhabensdurchführung prüfen (Sanierung)
Onlinebestätigung nach Durchführung
Bauherren bezüglich Einsatz von zukunftssicheren Kältemitteln beraten
Ggf. Überprüfung ISFP-Bonus
Folgende Dokumentationen bzw. Leistungen sind im Rahmen von BEG-Förderprogrammen (je nach Programm) erforderlich:
Effizienzhausberechnung mit technischen Details U-Werte und Anlagentechnik
Sämtliche Grundrisse, Bauteile der thermischen Hülle
Nachweis Übereinstimmung zu eingebauten Produkten und Materialien (Unternehmererklärungen, Herstellernachweise, Lieferscheine, Rechnungen, Fotos)
Bestätigung hydraulischen Abgleich
Alle vorhabensbezogenen Rechnungen und Nachweise über Zahlungen, bei Ersterwerb Nachweis über die förderfähigen Investitionskosten (Bestätigung Verkäufer)
Aufstellung der Investionsmaßnahmen und Kosten
Sonstige Unterlagen: z.B. Wärmebrückennachweis, thermische Simulation, Nachweis anlagentechnischer Kennwerte, Messprotokoll Luftdichtheitsmessung, Nah- und Fernwärme: Zertifikat Primärenergiefaktor, Nachweis EE, NH-Klasse, Anforderungen Plus Klasse, Berechnung sommerlicher Wärmeschutz
Beachten Sie bitte, das die Angebotseinholung von Bauleistungen nicht zum regelmäßigen Leistungsumfang einer energetischen Baubegleitung gehört. Eine weiterführende Baubetreuung über die Leistungen der energetischen Baubegleitung hinaus sind möglich, bedürfen jedoch einer gesonderten Vereinbarung. Keine abschließende Aufzählung! Je nach Anforderung der Förderrichtlinien können Leistungsbestandteile wegfallen oder hinzukommen!