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LBS-NordOst AG

anerkannter Energieeffizienz-Experte (EEE) bei:


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Energetische Baubegleitung zu BEG-Fördermaßnahmen (BAFA / KfW)

Unsere energetische Baubegleitung wird mit 50% der Honorarkosten gefördert.

Für welche Bauvorhaben ist die geförderte, energetische Baubegleitung bestimmt ?

  • für energetisch Sanierung als BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) als Zuschuss
  • für energetische Sanierung als Effizienzhaus (BEG-WG/NWG) als Kredit

Ziel der energetischen Baubegleitung für Sanierungen ist die fachliche Unterstützung des Bauherrn bei der Beantragung der Fördermittel, bei der Planung und Umsetzung sowie bei der Abrechnung und Bestätigung der Fördermaßnahmen nach Durchführung.
Wenn Sie für die energetische Gebäudesanierung zum Effizienzhaus (BEG-WG) oder einer BEG-Einzelmaßnahme (BEG-EM) eine Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahmen erhalten möchten, müssen Sie sich gemäß den Förderrichtlinien von einem Energieeffizienz-Experten begleiten lassen!

Je nach Erforderlichkeit Ihrer geförderten Maßnahmen erbringen wir folgende Leistungen:

  • Energetisches Gesamtkonzept – Effizienzhausnachweis inkl. Berechnung Einsparungen (Jahres-Primärenergiebedarf, Endenergie-,CO2-Treihausgasemissionen)
  • Luftdichtheitskonzept / Wärmebrückenkonzept / Sommerlicher Wärmeschutz
  • Prüfung Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
  • Mitwirken bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten
  • Erstellen der Bestätigung zum Antrag für die geplante Effizienzhausstufe (BzA)
  • Mitwirken bei der Angebotsauswertung energetischer Maßnahmen, eventuelle Weitergabe der Effizienzhaus-Parameter an Fachplaner / ausführende Unternehmer
  • Vor Ausführung Putzarbeiten/Verkleidungen: Baustellenbegehung(en) und Prüfung energetischer Maßnahmen (Wärmebrücken, Luftdichtheit etc.)
  • Falls durchgeführt, Überprüfung lüftungstechnischer Maßnahmen sowie der durchgeführten Luftdichtheitsmessung
  • Überprüfung der eingebauten Materialien auf Übereinstimmung entsprechend Effizienzhausberechnung
  • Energetisch relevante Gebäudeparameter dem Heizungsbauer zur Dimensionierung der Heizungsanlage übergeben, Nachweis hydraulischer Abgleich überprüfen, Übergabe Anlagentechnik überprüfen
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung dokumentieren
  • Förderfähige Maßnahmen nach Vorhabensdurchführung prüfen (Sanierung)
  • Onlinebestätigung nach Durchführung
  • Bauherren bezüglich Einsatz von zukunftssicheren Kältemitteln beraten
  • Ggf. Überprüfung ISFP-Bonus

Folgende Dokumentationen bzw. Leistungen sind im Rahmen von BEG-Förderprogrammen (je nach Programm) erforderlich:

  • Effizienzhausberechnung mit technischen Details U-Werte und Anlagentechnik
  • Sämtliche Grundrisse, Bauteile der thermischen Hülle
  • Nachweis Übereinstimmung zu eingebauten Produkten und Materialien (Unternehmererklärungen, Herstellernachweise, Lieferscheine, Rechnungen, Fotos)
  • Bestätigung hydraulischen Abgleich
  • Alle vorhabensbezogenen Rechnungen und Nachweise über Zahlungen, bei Ersterwerb Nachweis über die förderfähigen Investitionskosten (Bestätigung Verkäufer)
  • Aufstellung der Investionsmaßnahmen und Kosten
  • Sonstige Unterlagen: z.B. Wärmebrückennachweis, thermische Simulation, Nachweis anlagentechnischer Kennwerte, Messprotokoll Luftdichtheitsmessung, Nah- und Fernwärme: Zertifikat Primärenergiefaktor, Nachweis EE, NH-Klasse, Anforderungen Plus Klasse, Berechnung sommerlicher Wärmeschutz

Beachten Sie bitte, das die Angebotseinholung von Bauleistungen nicht zum regelmäßigen Leistungsumfang einer energetischen Baubegleitung gehört. Eine weiterführende Baubetreuung über die Leistungen der energetischen Baubegleitung hinaus sind möglich, bedürfen jedoch einer gesonderten Vereinbarung.
Keine abschließende Aufzählung! Je nach Anforderung der Förderrichtlinien können Leistungsbestandteile wegfallen oder hinzukommen!

Bürozeiten:
Mo-Do : 8:00 -16:00 Uhr
Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Sa-So: geschlossen
Tel: 039328-989863
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